Jürgen W. Zander

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vertragsmusterHier wird für den Bereich Baurecht auf wichtige Urteile hingewiesen und über aktuelle Rechtsänderungen informiert. Daher empfehlen wir, diese Seite, die regelmäßig ergänzt wird, häufiger aufzurufen.

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Gesamt: 17 Treffer

Wie genau sind Baumängel zu bezeichnen?

Fr. 28 Jul. 2023

Die Mängelrüge "Wasser tritt von unten ein" bezieht sich unmissverständlich auf Abdichtungsmängel des Bauwerks, so dass der Bauunternehmer zur umfassenden Abklärung aller möglichen Mängelursachen und deren Beseitigung verpflichtet ist (OLG München, Urteil - 27 U 607/05 - vom 22.02.2006).

Wie viele Nachbesserungsversuche?

Mi. 28 Jun. 2023

War der erste Mängelbeseitigungsversuch nicht erfolgreich, ist grundsätzlich eine nochmalige Aufforderung zur Mängelnbeseitigung mit Fristsetzung nicht erforderlich. Vielmehr kann der Auftraggeber sofort ein Drittunternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen und hat der Auftragnehmer die dadurch verursachten Kosten zu übernehmen (OLG Bremen, Urteil - 5 U 35/04 - vom 24.02.2005).

Mängelbeseitigungskosten: Unverhältnismäßig hoch?

Do. 25 Mai. 2023

Der Einwand, die Kosten für die Mängelbeseitigung sind unverhältnismäßig hoch, kann grundsätzlich nur geltend gemacht werden, wenn der Erfolg, der mit der Beseitigung des Baumangels zu erreichen ist, bei Abwägung aller Umstände objektiv in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten der Mängelbeseitigung steht (OLG Köln, Urteil - 7 U 158/08 - vom 16.09.2010).

Architekt haftet für Planungsmängel, obwohl der Auftraggeber mit der Ausführung einverstanden war!

Fr. 24 Feb. 2023

Der Architekt ist auch dann verpflichtet, eine Planung für ein dauerhaft mangelfreies Bauwerk zu erstellen, wenn der Auftraggeber damit einverstanden ist, dass bestimmte Bauleistungen (hier: Dehnungsfugen und Gefälle) aus Kostengründen nicht ausgeführt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 – 23 U 32/13).

Keine Umsatzsteuer für nicht ausgeführte Leistungen!

Do. 26 Jan. 2023

Wird ein Bauvertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt und werden beauftragte Bauleistungen deshalb nicht vollständig oder gar nicht ausgeführt, ist für die nicht ausgeführte Leistung keine Umsatzsteuer zu zahlen (BGH, Urteil - VII ZR 83/05 - vom 22.11.2007).

Gesamt: 17 Treffer