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Das Baurecht erfordert eine juristische Spezialisierung. Denn nicht nur die Bautechnik wird immer komplizierter, auch das Baurecht entwickelt sich ständig weiter.
So gibt es inzwischen zum Baurecht - hierzu gehört das private Baurecht, das öffentliche Baurecht, das Vergaberecht sowie das Architekten- und Bauingenieurrecht - eine kaum noch zu übersehende Spezialrechtsprechung und unzählige Fachbücher/-zeitschriften. Hinzu kommen immer mehr EU-Vorgaben (z. B. die EG-Baukoordinierungsrichtlinie 71/305/EWG), die in deutsches Recht umzusetzen sind und damit ständig neue Gesetze für die Baubeteiligten zur Folge haben.Arbeitsschwerpunkt dieser Kanzlei ist das Bau- und Architektenrecht. Dies umfasst die Beratung einschließlich Vertragsgestaltung und Prozessführung bei Bauvorhaben jeder Art und Größe wie beispielsweise Büro- und Wohnhausbauten, Hotelbauten, Industriebauten/-anlagen, Einkaufs- und Gartenzentren oder Straßen- und Wasserstraßenbau. Hinzu kommen das Archtitektenrecht, das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure, das Vergaberecht im Baubereich nach der VOB-A und das Baugenehmigungsrecht. Mehr zum Baugenehmigungsrecht finden Sie auf der Seite Verwaltungsrecht.
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