Rechtsanwalt, Fachanwalt, Notar a.D.
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Baurecht geht häufig nicht ohne Verwaltungsrecht.
Denn fast jede Baumaßnahme erfordert eine Baugenehmigung, die durch den Bauherrn zu beantragen ist. Dies gilt nicht nur für Neubauten. Auch für die baulichen Änderungen bestehender Gebäude oder Anlagen und die bloße Nutzungsänderung ist grundsätzlich eine Baugenehmigung notwendig. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Genehmigungspflicht gilt für bestimmte Wohngebäude, deren Errichtung der Baubehörde lediglich anzuzeigen ist. Auch andere Baumaßnahmen, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben, sind im Einzelfall genehmigungsfrei.
Oft gelten für Baumaßnahmen gesetzliche Sonderregelungen. So kann bei Industrieanlagen oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden für die Errichtung oder Änderung eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anstelle einer üblichen Baugenehmigung notwendig sein. Weitere Sonderregelungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen zu beachten sind, enthalten bespielsweise die Denkmalschutzgesetze oder die Hochwasserschutzvorschriften der Länder.
Zu erheblichen Verzögerungen bei geplanten Baumaßnahmen kann es kommen, weil erst noch ein Bebauungsplan aufzustellen ist, eine Veränderungssperre beschlossen wird oder der Grundstücksnachbar irgendwelche Einwendungen gegen die Baumaßnahme geltend macht. Zunehmend häufiger erfordert die Durchführung größerer Bauvorhaben den vorherigen Abschluss eines städtebaulichen (Erschließungs-)Vertrages.
Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei für Baurecht ist auch die umfassende Beratung bei allen Baugenehmigungsfragen einschließlich der Vertretung in den Genehmigungsverfahren vor den Baubehörden und vor den Verwaltungsgerichten. Dieses gehört notwendig zum Baurecht und dafür steht der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der mit dem Verwaltungsrecht besonders das öffentliche Baugenehmigungsrecht kompetent und umfassend abdeckt.
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